* Die auf der Grundlage der Rechtsverordnungen für den elektronischen Handelsregisterverkehr erlassenen Bearbeitungsvoraussetzungen enthalten nähere technische Vorgaben für die einzureichenden Dokumente und die Abwicklung des elektronischen Registerverfahrens. Insbesondere sind dort Angaben enthalten zu zugelassenen Versionen der einzureichenden Dateiformate und zu mengenmäßigen Beschränkungen sowohl bezogen auf die Dateigröße als auch auf die Zahl der Dateien in einer übermittelten Nachricht.