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Pflichtblattbezug
Hierbei handelt es sich derzeit um die folgenden Blätter:
- Gesetzblatt für Baden-Württemberg
- Die Justiz – Amtsblatt des Justizministeriums Baden-Württemberg
- Bayerisches Justizministerialblatt
- Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg
- Justizministerialblatt für das Land Brandenburg
- Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt
- Hamburgisches Justizverwaltungsblatt
- Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen
- Justizblatt Rheinland-Pfalz
- Amtsblatt des Saarlandes Teil I
- Sächsisches Justizministerialblatt
Sobald weitere kostenfrei elektronisch verfügbare Blätter hinzutreten, wird die Bundesnotarkammer diese in ihren Dienst aufnehmen und darüber in geeigneter Weise informieren.
Ist eine E-Mail-Adresse gespeichert, versendet die Bundesnotarkammer jeweils unverzüglich nach dem Erscheinen einer neuen Ausgabe diese im PDF-Format an die eingegebene Adresse (Push-Dienst).
Das Menü zum Abonnement der Blätter findet sich in der Web-Anwendung zum Notarverzeichnis (www.notar-intern.de) nach Eingabe der Zugangsdaten unter „Aktionen/Pflichtbezugsblätter abonnieren“. Ihre Zugangsdaten sind mit denen für das Zentrale Vorsorgeregister identisch.
Im Rundschreiben Nr. 10/2010 vom 01.04.2010 hat die Bundesnotarkammer die Anforderungen an den elektronischen Bezug von Pflichtpublikationen behandelt. Um § 32 BNotO zu erfüllen, dürfte es danach insbesondere regelmäßig erforderlich sein, die als Datei erhaltene Publikation im Notariat zu speichern.
Sämtliche Pflichtblätter – d. h. nicht nur die kostenlosen, sondern auch die im Angebot der Bundesnotarkammer nicht enthaltenen einschließlich des Bundesgesetzblatts Teil I – bietet die Recht für Deutschland GmbH unter der Bezeichnung „Notarprompt“ zum elektronischen Bezug an. Nähere Informationen finden Sie unter www.recht.makrolog.de. Weitere Anbieter für den elektronischen Pflichtblattbezug sind der NotarNet GmbH und der Bundesnotarkammer derzeit nicht bekannt.
Bundesgesetzblatt für Notarnetz-Kunden
Die Kunden der NotarNet GmbH, die am Notarnetz teilnehmen, können in der Web-Anwendung zum Notarverzeichnis auch das Bundesgesetzblatt Teil I ohne Zusatzkosten zum elektronischen Bezug abonnieren. Die NotarNet GmbH bezieht die entsprechenden PDF-Dateien unmittelbar von der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH. Die Abonnentenversion der Datenbank Bundesgesetzblatt online ist ebenfalls ab sofort aus dem Notarnetz frei und ohne Eingabe von Zugangsdaten zugänglich. Dort kann das Bundesgesetzblatt Teil I und II im Volltext durchsucht, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Um die Datenbank zu nutzen, betätigen Sie auf der Seite http://www.bundesgesetzblatt.de/ die Schaltfläche >login unterhalb der Überschrift „Abonnentenversion“.
Der Anschluss ans Notarnetz bietet auch sonst eine Vielzahl von Vorteilen; Nähere Informationen erhalten Sie hier oder bei der NotarNet GmbH unter Tel. 0221-277935-0 oder info@notarnet.de.
Support
Wir helfen Ihnen gerne weiter: 0 30 - 38 38 66 - 0
oder per E-Mail: bnotk@bnotk.de
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