Logo Bundesnotarkammer Logo Notarnet Logo ELRV

Suche

 

Wie kann ich meine BNotK-Signaturkarte für einen Dienst, wie z.B. "DNotI-Online-Plus", freischalten lassen?

Symptom:

Ich möchte einen oder mehrere Webdienste der BNotK nutzen. Wie kann ich meine BNotK-Signaturkarte für einen Dienst, wie z.B. "DNotI-Online-Plus", freischalten lassen?

Problem:

Der Authentifizierungsserver der Bundesnotarkammer erlaubt die gezielte Freigabe unterschiedlichster Anwendungen für berechtigte Benutzergruppen. Der Webdienst "DNotI-Online-Plus" beispielsweise ist jedem Besitzer einer gültigen BNotK-Signaturkarte nach einer Freischaltung am Authentifizierungsserver zugänglich, der die unter http://www.notaraccess.de einzusehenden Nutzungsbedingungen erfüllt. Andere Webdienste erlauben nur einer bestimmten Nutzergruppe den Zugang.

Lösung:

Vor der ersten Nutzung eines der Dienste muß die BNotK-Signaturkarte beim Authentifizierungsserver der BNotK angemeldet sein. Den Link zur Anmeldung sowie weitere Hinweise finden Sie auf der Webseite http://www.notaraccess.de.

Nach Überprüfung der Berechtigung erhalten Sie normalerweise innerhalb von 24 Stunden eine Bestätigungsmail Ihrer Freischaltung. Eine Mail an "sec@bnotk.de" ist auch der richtige Weg, um sich nachträglich für bestimmte Webdienste freischalten zu lassen.