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Start des elektronischen Grundbuchverkehrs in Baden-Württemberg am 1. Juli 2012

Bereits in unseren letzten Newslettern hatten wir Sie über die Pläne zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs auch im Grundbuchbereich informiert.
Am 1. Juli 2012 wird nun in Baden-Württemberg der Startschuss an den badischen Grundbuchämtern Achern, Emmendingen, Tauberbischofsheim und Villingen-Schwenningen gegeben. Anfang 2013 wird der elektronische Grundbuchverkehr dann auf insgesamt 13 Grundbuchämter ausgeweitet. Aufgrund einer parallel durchgeführten Grundbuchamtsreform werden bis 2018 schrittweise alle übrigen (der derzeit noch über 500) Grundbuchämter in Baden-Württemberg in diese 13 Grundbuchämter eingegliedert, so dass schon ab Juli 2012 die Zahl der nur noch elektronisch erreichbaren Grundbücher ständig – zum Teil im Wochenrhythmus – ansteigt.

Spätestens mit der Einführung des elektronischen Grundbuchverkehrs auch in Sachsen und Nordrhein-Westfalen voraussichtlich im Jahr 2013 wird die deutsche Grundbuchlandschaft für die Notare hinsichtlich der elektronischen oder noch papiergebundenen Antragsstellung unübersichtlich. Wo heute noch auf althergebrachte Weise schriftlich ein Antrag gestellt werden kann, kann dies morgen schon nicht mehr möglich sein. Aus diesem Grund hat die Bundesnotarkammer ihr Gerichtsverzeichnis weiter entwickelt und um Informationen zu Zuständigkeiten und Umstellungsterminen im Grundbuchbereich ergänzt. Diese Informationen sind abrufbar über unsere neue Auskunftsseite notar.de, die wir Ihnen nachfolgend kurz vorstellen. Darüber hinaus ist auch XNotar mit dem Gerichtsverzeichnis verknüpft und lässt eine elektronische Antragstellung bei einem Grundbuchamt nur dort zu, wo der elektronische Rechtsverkehr bereits eröffnet ist.


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