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Signaturkarte bestellen
Erstmalige Bestellung
Die erstmalige Bestellung einer Signaturkarte erfolgt über folgendenEs besteht die Möglichkeit, bei jedem Neuantrag auf eine Signaturkarte zeitgleich eine vergünstigte Zweitkarte mit zu bestellen. Damit ist auch im Fall von Verlust oder Defekt der Signaturkarte eine verzögerungsfreie Teilnahme am elektronischen Handelsregisterverfahren möglich.
Zur Unterstützung bei der Bearbeitung des Antrags steht Ihnen eine detaillierte “Step-by-Step”-Ausfüllhilfe (pdf) zur Seite.
Signaturkarten für Rechtsanwälte gibt die Bundesnotarkammer in Kooperation mit der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aus. Rechtsanwälte nutzen bitte den Online-Antrag für Rechtsanwälte.
Ersatzkarte
Ist die Signaturkarte defekt, nach dreimaliger falscher PIN-Eingabe gesperrt oder abhanden gekommen, können Sie per Telefon unter 0800 5660669 (gebührenfrei) oder per E-Mail unter zs@bnotk.de einen Ersatzkartenantrag bei uns anfordern. Näheres entnehmen Sie bitte unseren Informationen zu Ersatzkarten.Weitere Signaturkarte
Einen Antrag auf Erteilung einer weiteren Signaturkarte können Sie per Telefon unter 0800 5660669 (gebührenfrei) oder per E-Mail unter zs@bnotk.de bei uns anfordern. Näheres entnehmen Sie bitte unseren Informationen zu weiteren Signaturkarten.Kosten der Signaturkarte der BNotK
| BNotK Signaturkarte | Jahresgebühr 55,00 EUR zzgl. USt. |
| Zweitkarte | Jahresgebühr 40,00 EUR zzgl. USt. |
| (Bestellung zeitgleich mit der Erstkarte) | |
| Ersatzkarte (Die Jahresgebühr bleibt unverändert) | einmalige Bereitstellungsgebühr 30,00 EUR zzgl. USt. |
| Weitere Signaturkarte | Jahresgebühr 55,00 EUR zzgl. USt. |
Online-Antrag
Die erstmalige Bestellung der Signaturkarte erfolgt über den Online-Antrag. Zur Unterstützung bei der Bearbeitung des Antrags steht Ihnen eine detaillierte “Step-by-Step”-Ausfüllhilfe (pdf) zur Seite:
Online-Antrag


