Suche
Signaturkarten für Rechtsanwälte
Die Bestellung erfolgt über folgenden
Online-Antrag für Rechtsanwälte.
Praktisch relevant ist die Signaturkarte für Rechtsanwälte für die Teilnahme am elektronischen Mahnverfahren. Seit dem 1. Dezember 2008 ist die Antragstellung in Mahnverfahren nur noch in maschinell lesbarer Form möglich (§ 690 Abs. 3 ZPO n.F.). Dies beinhaltet insbesondere den Versand über das EGVP mit qualifizierter elektronischer Signatur (vgl. hierzu die Ausführungen unter „Produktinformationen, EGVP-Client“). Für diesen Versandweg können alle Signaturkarten der Bundesnotarkammer eingesetzt werden, wobei ein Berufsträgerattribut weder hinderlich noch erforderlich ist.
Online-Antrag
Die erstmalige Bestellung der Signaturkarte erfolgt über den Online-Antrag. Zur Unterstützung bei der Bearbeitung des Antrags steht Ihnen eine detaillierte “Step-by-Step”-Ausfüllhilfe (pdf) zur Seite:
Online-Antrag


