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Sperrung der Karte
Die Sperrung des Signaturzertifikats ist auch notwendig, wenn das dort enthaltene Attribut unrichtig wird. Dies ist vor allem bei der Amtsniederlegung der Fall, aber auch wenn ein Notariatsverwalter das verwaltete Amt als Notar übernimmt. Die Sperrung wird auch dann erforderlich, wenn durch Amtsniederlegung das Attribut „Notar“ entfällt, der Notar a. D. die Amtsgeschäfte aber als „Notariatsverwalter“ fortführt. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Ausführungen „Die Signaturkarte für den Notariatsverwalter“.
Die Sperrung von Zertifikaten kann zunächst von allen Zertifikatsinhabern, deren Zertifikat von der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer ausgegeben wurde, selbst vorgenommen werden. Zur Sperrung sind aber auch alle Stellen berechtigt und verpflichtet, die eine Berufsträgereigenschaft bestätigt haben, die in einem von der Bundesnotarkammer ausgegebenen Zertifikat enthalten ist. Die Sperrung kann telefonisch oder postalisch erfolgen.
Die telefonische Sperrung kann unter folgender Rufnummer vorgenommen werden:
Bei der telefonischen Sperrung ist das gewählte Sperrkennwort anzugeben.
Die Sperrung ist keine Kündigung des Vertrages über den Kartenbezug, da in der Regel eine Ersatzkarte beantragt wird. Wollen Sie den Vertrag über den Bezug der Signaturkarte kündigen, so verwenden Sie bitte unser Kündigungsformular, das Sie hier herunterladen können:
Kündigung und Sperrauftrag
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer unter der Telefonnummer:
0800 - 5 660 669
Die Sperrung von Zertifikaten kann zunächst von allen Zertifikatsinhabern, deren Zertifikat von der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer ausgegeben wurde, selbst vorgenommen werden. Zur Sperrung sind aber auch alle Stellen berechtigt und verpflichtet, die eine Berufsträgereigenschaft bestätigt haben, die in einem von der Bundesnotarkammer ausgegebenen Zertifikat enthalten ist. Die Sperrung kann telefonisch oder postalisch erfolgen.
Die telefonische Sperrung kann unter folgender Rufnummer vorgenommen werden:
01805 - 353 633*
*(14ct./Min. aus dem dt. Festnetz, maximal 42ct./Min. aus dem dt. Mobilfunknetz)Bei der telefonischen Sperrung ist das gewählte Sperrkennwort anzugeben.
Die Sperrung ist keine Kündigung des Vertrages über den Kartenbezug, da in der Regel eine Ersatzkarte beantragt wird. Wollen Sie den Vertrag über den Bezug der Signaturkarte kündigen, so verwenden Sie bitte unser Kündigungsformular, das Sie hier herunterladen können:
Kündigung und Sperrauftrag
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer unter der Telefonnummer:
0800 - 5 660 669
FAQ
Hier finden Sie eine Sammlung mit Antworten auf häufig gestellte Fragen aus dem Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs im Notariat.
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oder per E-Mail: support@notarnet.de


