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Zertifikatsabfrage

Zur vollständigen Prüfung einer elektronischen Signatur zählt auch die Online-Abfrage, ob das entsprechende Signaturzertifikat im Verzeichnisdienst der Zertifizierungsstelle abrufbar ist.
Nur so kann geprüft werden, dass das verwendete Zertifikat dem angegebenen Inhaber erteilt wurde und nicht gesperrt ist (beispielsweise wegen Diebstahls oder sonstigem Abhandenkommen der Signaturkarte). Die Sperrabfrage wird von der bei der Signaturprüfung eingesetzten Anwendung in der Regel automatisiert vorgenommen. Die Möglichkeit zur manuellen Abfrage von Zertifikaten der Bundesnotarkammer haben Sie unter http://www.signtrust.de/webabfrage/bnotk/ .



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