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Softwareprodukte

Zum Handels- und Genossenschaftsregister können Anmeldungen und Unterlagen grundsätzlich nur noch elektronisch eingereicht werden (vgl. für das Handelsregister § 12 HGB in der seit dem 1. Januar 2007 geltenden Fassung). Die NotarNet GmbH stellt mit den Programmen XNotar und SigNotar die Software bereit, um elektronische Handelsregisteranmeldungen zu erstellen. Die Übermittlung erfolgt über das von der Justiz betriebene Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).

XNotar

XNotar ermöglicht die Vorbereitung der elektronischen Einreichung von Daten zum Handelsregister, wobei sowohl elektronische Dokumente als auch strukturierte Informationen zu deren Inhalten übermittelt werden. Die Verwendung eines mit der Justiz abgestimmten Standards stellt sicher, dass der in XNotar vorbereitete Anmeldevorgang beim Registergericht eingelesen werden kann. Die Dateneingabe in XNotar bereitet so unmittelbar die Eintragung in das Handelsregister und die Bereitstellung der eingereichten Dokumente in der Registerauskunft vor. Neben Handelsregisteranmeldungen ermöglicht XNotar auch Eintragungen im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
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SigNotar

Für die Erstellung elektronischer Signaturen, insbesondere von elektronisch beglaubigten Abschriften (§ 39a BeurkG), wird im Notariat ein spezielles Softwareprogramm benötigt. Es gibt auf dem Markt eine ganze Reihe von ausgereiften Lösungen. SigNotar weist jedoch Besonderheiten auf, die es für den Einsatz im Notarbüro besonders empfehlen. So integriert SigNotar die traditionellen Arbeitsabläufe im Notarbüro. Die Vorbereitungsarbeiten für die Beglaubigung können von den Mitarbeitern des Notars geleistet werden, während dieser sich ausschließlich auf die Prüfung der Übereinstimmung und die Signatur konzentrieren kann.
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EGVP-Client

Für die sichere Kommunikation zwischen Gerichten und Behörden untereinander und mit Verfahrensbeteiligten wurde das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) entwickelt. Mit dem EGVP können Schriftsätze und andere Dokumente in elektronischer Form rechtswirksam an alle teilnehmenden Gerichte und Behörden schnell und sicher übermittelt werden. Die Nachrichten können auch mit Anhängen versehen und elektronisch signiert werden. Die Justiz stellt zum Versand von Nachrichten über das EGVP kostenlos eine spezielle Software, den „EGVP-Client“, bereit.
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