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Informationen zu SigNotar

SigNotar dient der Erstellung und Verarbeitung elektronischer Urkunden im Notariat. Hauptanwendungsfall ist die Erstellung elektronisch beglaubigter Abschriften für die Handelsregisteranmeldung.
Zudem integriert SigNotar Scanner-Funktionen für die Papiererfassung und ist ausgerichtet auf das datentechnisch einfache, nicht an Herstellerlizenzen gebundene Datenformat „TIFF“ (Tagged Image File Format). Die entsprechend signierten Daten sind mit den technischen Vorrichtungen auf Seiten der Gerichte optimal kompatibel.

Mit den von SigNotar angebotenen Funktionen werden unmittelbar die notariellen Beglaubigungszuständigkeiten nach §§ 39a und 42 Abs. 4 BeurkG aufgegriffen. Hierbei hält SigNotar an der Papierform des Ausgangsdokuments fest. Es wird keine originäre elektronische Urkunde eingeführt, vielmehr tritt die elektronische Urkunde neben die Urkunde in Papierform.

Neben der Erstellung elektronisch beglaubigter Abschriften ermöglicht SigNotar auch die Überprüfung von (empfangenen) Signaturen, die Fertigung beglaubigter Ausdrucke elektronischer Urkunden sowie die Änderung der PIN von Signaturkarten.

Anleitung SigNotar


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