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Informationen zu SigNotar
Zudem integriert SigNotar Scanner-Funktionen für die Papiererfassung und ist ausgerichtet auf das datentechnisch einfache, nicht an Herstellerlizenzen gebundene Datenformat „TIFF“ (Tagged Image File Format). Die entsprechend signierten Daten sind mit den technischen Vorrichtungen auf Seiten der Gerichte optimal kompatibel.
Mit den von SigNotar angebotenen Funktionen werden unmittelbar die notariellen Beglaubigungszuständigkeiten nach §§ 39a und 42 Abs. 4 BeurkG aufgegriffen. Hierbei hält SigNotar an der Papierform des Ausgangsdokuments fest. Es wird keine originäre elektronische Urkunde eingeführt, vielmehr tritt die elektronische Urkunde neben die Urkunde in Papierform.
Neben der Erstellung elektronisch beglaubigter Abschriften ermöglicht SigNotar auch die Überprüfung von (empfangenen) Signaturen, die Fertigung beglaubigter Ausdrucke elektronischer Urkunden sowie die Änderung der PIN von Signaturkarten.
Anleitung SigNotar
Mit den von SigNotar angebotenen Funktionen werden unmittelbar die notariellen Beglaubigungszuständigkeiten nach §§ 39a und 42 Abs. 4 BeurkG aufgegriffen. Hierbei hält SigNotar an der Papierform des Ausgangsdokuments fest. Es wird keine originäre elektronische Urkunde eingeführt, vielmehr tritt die elektronische Urkunde neben die Urkunde in Papierform.
Neben der Erstellung elektronisch beglaubigter Abschriften ermöglicht SigNotar auch die Überprüfung von (empfangenen) Signaturen, die Fertigung beglaubigter Ausdrucke elektronischer Urkunden sowie die Änderung der PIN von Signaturkarten.
Anleitung SigNotar
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TECHNISCHE ANFORDERUNGEN
Prozessor:
Intel Pentium IV ab 2 Ghz (oder vergleichbar), AMD Athlon XP oder 64 ab Modell 2000
Arbeitsspeicher:
mind. 1 GB RAM
Festplattenspeicher:
50 MB
Online-Anbindung:
Für eine reibungslose Arbeit empfehlen wir DSL. Langsamere Verbindungen möglich.
Benötigte Anschlüsse:
(für Scanner und Kartenleser): USB 2.0
Betriebssystem:
Microsoft Windows 2000, XP, Vista oder Windows 7. Verwendung unter Mac und Linux möglich. Java-Laufzeitumgebung


