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Zentrales Vorsorgeregister
Der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebensgefährte kann in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. So kann vor allem vermieden werden, dass fremde Personen über das eigene weitere Befinden entscheiden. Der Notar bereitet vorsorgend für diese Fälle auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen vor. So wird die Gewähr geboten, dass die ausgesprochenen Vollmachten und weiteren Anordnungen im Notfall auch Geltung erlangen. Notarielle Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) registriert werden.
Das ZVR wurde von der Bundesnotarkammer Anfang 2003 auf eigene Initiative eingerichtet. Es hilft den Gerichten beim Auffinden von Vorsorgevollmachten. Der Amtsrichter, der entscheidet, ob eine Betreuung für den Betroffenen angeordnet werden muss, kann durch Zugriff über einen besonders geschützten Bereich im Internet bzw. über das Justiznetz beim Register anfragen und klären, ob es eine Vorsorgevollmacht gibt und dadurch die Notwendigkeit einer Betreuung entfällt. Die Anfrage beim ZVR ist zu jeder Zeit und dadurch auch in Eilfällen sehr kurzfristig möglich. Das Gericht kann anhand der Informationen aus dem Register diejenige Entscheidung treffen, die dem Willen des Betroffenen entspricht. Im ZVR können nicht nur notarielle Vollmachten, sondern sämtliche, auch privatschriftliche Vorsorgevollmachten registriert werden.
Die Registrierung im ZVR kann unter anderem mit dem Programm XNotar vorbereitet werden. Zur Unterstützung bei der Softwarebedienung steht Ihnen ein ausführliches und benutzerorientiertes Handbuch zur Seite:
Anleitung XNotar Zentrales Vorsorgeregister (ZVR) (pdf)
Das Vorsorgeregister bewährt sich - täglich werden bis zu 700 Anfragen von Gerichten bearbeitet. Bei der Bundesnotarkammer in Berlin sind bereits mehr als 1.168.971 Vorsorgevollmachten registriert (Stand: 30. September 2010).
Ausführliche Informationen finden Sie auf den Internet-Seiten des Zentralen Vorsorgeregisters unter www.vorsorgeregister.de.
Das ZVR wurde von der Bundesnotarkammer Anfang 2003 auf eigene Initiative eingerichtet. Es hilft den Gerichten beim Auffinden von Vorsorgevollmachten. Der Amtsrichter, der entscheidet, ob eine Betreuung für den Betroffenen angeordnet werden muss, kann durch Zugriff über einen besonders geschützten Bereich im Internet bzw. über das Justiznetz beim Register anfragen und klären, ob es eine Vorsorgevollmacht gibt und dadurch die Notwendigkeit einer Betreuung entfällt. Die Anfrage beim ZVR ist zu jeder Zeit und dadurch auch in Eilfällen sehr kurzfristig möglich. Das Gericht kann anhand der Informationen aus dem Register diejenige Entscheidung treffen, die dem Willen des Betroffenen entspricht. Im ZVR können nicht nur notarielle Vollmachten, sondern sämtliche, auch privatschriftliche Vorsorgevollmachten registriert werden.
Die Registrierung im ZVR kann unter anderem mit dem Programm XNotar vorbereitet werden. Zur Unterstützung bei der Softwarebedienung steht Ihnen ein ausführliches und benutzerorientiertes Handbuch zur Seite:
Anleitung XNotar Zentrales Vorsorgeregister (ZVR) (pdf)
Das Vorsorgeregister bewährt sich - täglich werden bis zu 700 Anfragen von Gerichten bearbeitet. Bei der Bundesnotarkammer in Berlin sind bereits mehr als 1.168.971 Vorsorgevollmachten registriert (Stand: 30. September 2010).
Ausführliche Informationen finden Sie auf den Internet-Seiten des Zentralen Vorsorgeregisters unter www.vorsorgeregister.de.
Internetauftritt ZVR
Vorsorgen - Zukunft selbst gestalten! Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Zentralen Vorsorgeregisters unter www.vorsorgeregister.de
Support ZVR
Wir helfen Ihnen gerne weiter:
0800 - 35 50 500*
oder per E-Mail: info@vorsorgeregister.de*gebührenfrei
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