
Elektronischer Rechtsverkehr
Verordnung
Information zum Einreichungsverfahren*
Elektronische Grundbucheinsicht
Informationsseite
Elektronischer Rechtsverkehr in Grundbuchsachen
Echtbetrieb bei allen Grundbuchämtern
ERGA-VO
Siehe auch das gemeinsame Registerportal der Bundesländer www.handelsregister.de sowie das gemeinsame Grundbuchportal der Bundesländer www.grundbuch-portal.de
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Information zum Einreichungsverfahren*
Elektronische Grundbucheinsicht
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Elektronischer Rechtsverkehr in Grundbuchsachen
Echtbetrieb bei allen Grundbuchämtern
ERGA-VO
Elektronischer Rechtsverkehr
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Information zum Einreichungsverfahren*
Elektronische Grundbucheinsicht
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Elektronischer Rechtsverkehr in Grundbuchsachen
Echtbetrieb am Amtsgericht Kelheim seit 01.07.2021
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Information zum Einreichungsverfahren*
Elektronische Grundbucheinsicht
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Elektronischer Rechtsverkehr in Grundbuchsachen
keine Planungen bekannt
Elektronischer Rechtsverkehr
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Elektronische Grundbucheinsicht
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keine Planungen bekannt
Elektronischer Rechtsverkehr
Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)
Bekanntmachung zu § 5 ERVV
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Information zum Einreichungsverfahren*
Elektronische Grundbucheinsicht
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Elektronischer Rechtsverkehr in Grundbuchsachen
keine Planungen bekannt
Elektronischer Rechtsverkehr
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Information zum Einreichungsverfahren*
Elektronische Grundbucheinsicht
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keine Planungen bekannt
Elektronischer Rechtsverkehr
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Information zum Einreichungsverfahren*
Elektronische Grundbucheinsicht
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Elektronischer Rechtsverkehr in Grundbuchsachen
keine Planungen bekannt
Elektronischer Rechtsverkehr
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Information zum Einreichungsverfahren*
Elektronische Grundbucheinsicht
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Elektronischer Rechtsverkehr in Grundbuchsachen
keine Planungen bekannt
Elektronischer Rechtsverkehr
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Information zum Einreichungsverfahren*
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Elektronischer Rechtsverkehr in Grundbuchsachen
Echtbetrieb am Amtsgericht Aurich seit 01.03.2022
Echtbetrieb am Amtsgericht Hameln ab 09.05.2022
Echtbetrieb am Amtsgericht Braunschweig ab 30.05.2022
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Information zum Einreichungsverfahren*
Elektronische Grundbucheinsicht
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Elektronischer Rechtsverkehr in Grundbuchsachen
keine Planungen zum Echtbetrieb bekannt
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Information zum Einreichungsverfahren*
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Echtbetrieb bei allen Grundbuchämtern
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Information zum Einreichungsverfahren*
Elektronische Grundbucheinsicht
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keine Planungen bekannt
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Information zum Einreichungsverfahren*
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keine Planungen bekannt
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Echtbetrieb bei allen Grundbuchämtern
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Information zum Einreichungsverfahren*
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Elektronischer Rechtsverkehr in Grundbuchsachen
keine Planungen bekannt
*Die auf der Grundlage der Rechtsverordnungen für den elektronischen Handelsregisterverkehr erlassenen Bearbeitungsvoraussetzungen enthalten nähere technische Vorgaben für die einzureichenden Dokumente und die Abwicklung des elektronischen Registerverfahrens. Insbesondere sind dort Angaben enthalten zu zugelassenen Versionen der einzureichenden Dateiformate und zu mengenmäßigen Beschränkungen sowohl bezogen auf die Dateigröße als auch auf die Zahl der Dateien in einer übermittelten Nachricht.